Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Regelungen sind Bestandteil des Nutzungsvertrages!


1. VERTRAGSABSCHLUSS
1.1 Nutzungsumfang — Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Nutzungsvereinbarung möglich. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z. B. Getränkepass, Solarium, Sauna, Personal-Coaching). Das Startpaket und der erste Mitgliedsbeitrag werden mit dem ersten Beitrag erhoben und fällig.

1.2 Jugendliche — Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich.

1.3 Übertragung — Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

2. NUTZUNG DES STUDIOS
2.1 Trainingsvoraussetzungen des Mitglieds — Mit Vertragsabschluss bestätigt der Teilnehmer, dass er nicht vorbestraft und sportgesund ist. Für Verletzungen und Unfälle, durch unsachgemäße oder fahrlässige Nutzung der Trainingsgeräte (Hanteln, Trainingsmaschinen etc.) und Räumlichkeiten übernehmen das Studio und seine Leitung keine Haftung. Bei allen während des Trainings auftretenden Verletzungen oder Beschwerden ist der Trainer oder entsprechendes Personal sofort zu verständigen.

2.2 Öffnungszeiten — Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit (im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten) um nicht mehr als eine Stunde ändert und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird.

2.3 Transponder — Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss ein Transponder-Armband. Dieses ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des Armbandes ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Armband sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung des Transponder-Armbandes hat das Mitglied für die Neuausstellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,–€ zu entrichten. Das alte Transponder-Armband verliert mit Ausstellung des neuen Armbandes seine Gültigkeit.

2.4 Hausordnung — Das CHAMPION GYM ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte / des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des

Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.

3. HYGIENEVORSCHRIFTEN
3.1 Geräte und Trainingsbereich — Aus hygienischen Gründen sind Betreten und Nutzung der Trainingsgeräte und -bereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat zudem ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß abzuhalten.

3.2 Speisen und Abfälle — Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten.
Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
4.1 Bedienung der Geräte — Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainings-
bereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.2 Ordnung — Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Spinde zu verstauen und dürfen nicht im Studio zurückgelassen werden.

5. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
5.1 Änderungen von Mitgliedsdaten — Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) dem Studio unverzüglich und in Schriftform mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

5.2 Nutzung der Spinde — Das Studio stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheit verwendet werden.

5.3 Nutzung der Kundenparkplätze — Die vom Studio zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeugs vor.

6. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG
6.1 Fälligkeit Beiträge — Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am

Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat abgebucht. Das Startpaket und das Transponder-Pfand werden bei Vertragsabschluss fällig.

6.2 Kosten bei Rückbuchungen und Zahlungsverzug — Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten von mindestens EUR 10,- Bearbeitungsgebühr vom Mitglied zu tragen. Bei mehrmaligem Zahlungsverzug werden alle ausstehenden Beiträge sofort fällig. Das Studio behält sich eine fristlose Kündigung vor.

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
7.1 Laufzeit und Verlängerung — Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von
4 Wochen. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 4 Wochen. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Studio schriftlich zu erklären.

7.2 Kündigung durch den Betreiber — Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein kündigen, wenn:

das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung nicht vollständig entrichtet wird

das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Verwarnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios verstößt

— das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen begeht

8. HAFTUNG

 Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen. Ebenfalls haftet das Studio nicht für Personen- und Sachschäden, die durch Verschulden des Mitglieds oder durch das vom Studio nicht zurechenbare Verhalten Dritter entsteht.

8. VERHALTEN IM STUDIO
8.1 Konsumverbote / verbotene Gegenstände — Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Rauschmitteln zu konsumieren.
Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht
dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, in das Studio mitzubringen. Das Mitbringen von sonstigen Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika) in das Studio ist ebenfalls untersagt. Ebenso ist es dem Mitglied verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und / oder Schadensersatz in Höhe von 150,-€ geltend zu machen.

8.2 Verhalten im Trainingsbereich — Die Mitglieder sind an die Weisungen der Trainer bzw. des entsprechenden Personals gebunden. Die beweglichen Geräte wie Hanteln und dergleichen sind nach dem Gebrauch wieder sachgemäß zu versorgen und an ihren jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen. Damit das Training in ruhiger, angenehmer Atmosphäre stattfinden kann, bitten wir von lautstarken Unterhaltungen und anderem Lärm wie dem Fallenlassen von Gewichten abzusehen. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

8.3 Begleitperson — Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren ins Studio ist nicht gestattet.

3.4 Entgeltliches Coaching — Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten ist untersagt.

7.4 Schädigung des Studios — Verstöße gegen die Mitgliedsordnung, Schädigung des Ansehens des Champion Gym, dessen Leitung oder Ausbilder können zum Ausschluss führen und berechtigen die Leitung des Studios zur fristlosen Kündigung des Vertrages und einer entsprechenden Schadenersatzforderung. Bei einer Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Ansprüche des Mitglieds gegenüber dem Studio und seiner Leitung.

9. DATENSCHUTZ

 Das Studio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Studios erfasst das Studio Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. Das Studio überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen soweit und solange dies zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Änderungen dieser AGB — Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

10.2 Aufrechnungsverbot — Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen.

10.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen — Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages

sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

© Copyright – Champion Gym

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